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Was ist ein Staatbankrott

Dr. Helmut CZAJKA

Alle reden vom Bankrott Griechenlands, aber was ist eigentlich damit gemeint.

Kann, wie bei einem Unternehmen, das verbliebene Vermögen des Staates verwertet und an die Gläubiger verteilt werden? Müsste Österreich in einem solchen Fall die Bundesforste verkaufen? Wohl eher nicht.

In Wahrheit geht es "nur" darum, dass der Staat seine Schulden nicht zahlen kann oder - meist nach einem politischen Umsturz nicht zahlen will und daher mit seinen Gläubigern einen Kompromiss finden muss. So hat z. B. Argentinien seinen Gläubigern nach langen Verhandlungen im Jahr 2005 eine Quote von 25% angeboten, die schließlich von mehr als zwei Dritteln der Gläubiger akzeptiert wurde. Seither geht es mit Argentinien wieder bergauf.

Der Staatsbankrott galt daher in der Vergangenheit als "selbstverständlicher Weg" des Staates, "sich seiner Schuldenlast zu entledigen". Im Laufe der Geschichte gab es eine lange Reihe von Staatsbankrotten, Beinahepleiten und Zahlungsverweigerungen. Jedes Land Lateinamerikas kam irgendwann einmal in diese Situation, ebenso mehrere der südlichen Bundesstaaten der USA vor dem Bürgerkrieg.

Bankrott waren unter anderem Österreich (fünfmal), die Niederlande, Spanien (siebenmal), Griechenland (zweimal), Portugal (viermal), Serbien und Russland. Staatsbankrotte waren immer wieder auch die Folge von politischen Umschwüngen, so z.B. in Mexiko (1914), in der Sowjetunion (1918) und in der Volksrepublik China (1949). Seit 1981 gab es allein in Lateinamerika 30 Staatsbankrotte, in Afrika 34, einen in Asien und sechs in Europa, darunter in der Türkei, in der Ukraine, und zweimal in Russland.

Bei einem Staat ist eine herkömmliche Insolvenz überhaupt ausgeschlossen:
Wenn nicht genug Geld da ist, dann müssen die Staatsbürger - vereinfacht gesagt - eben mehr arbeiten. Das ist aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich richtig. Zu bedenken ist dabei aber, dass es sich vor allem um eine Zeitfrage handelt:
Höhere Steuereinnahmen sind nicht von heute auf morgen möglich. Abgesehen davon können Steuern auch nicht beliebig erhöht werden, weil - wie man am Beispiel von Griechenland anschaulich sieht - der Widerstand der Bevölkerung einsetzt. Durch Steuererhöhungen kann, abgesehen davon, das Wirtschaftswachstum gebremst werden, was sich letztlich kontraproduktiv auf die Steuereinnahmen auswirkt. Aus juristischer Sicht wird darüber hinaus eingewendet, dass der Staat eine Vielzahl von Aufgaben hat, die mit den Aufgaben eines gewinnorientierten Unternehmens nicht vergleichbar sind und daher eine Sonderbehandlung erforderlich ist.

Die Krise in Argentinien war vor rund zehn Jahren Anlass für den Internationalen Währungsfonds, ein "geordnetes Insolvenzverfahren für staatliche Schuldner" vorzuschlagen. Dieser Vorschlag konnte sich allerdings in der Praxis (noch) nicht durchsetzen. Es sollte dabei nach amerikanischem Vorbild die Reorganisation der Schuldner in den Mittelpunkt gestellt und ein gemeinsames Vorgehen aller Gläubigerstaaten mit Mehrheitsentscheidung erreicht werden. In den Vereinigten Staaten haben sich vergleichbare Verfahren in der Praxis durchaus bewährt; zuletzt betroffen war der Bundesstaat Kalifornien im Sommer 2009.

Staatsbankrotte werden seit den Fünfzigerjahren in sogenannten Clubs, dem Pariser Club der Gläubigerstaaten und dem Londoner Club der privaten Gläubigerbanken, ausgehandelt, ohne dass es dafür rechtliche Grundlagen gibt. Für private Investoren gibt es keine entsprechende Einrichtung, vor allem weil sie in der Regel geografisch weit verstreut und daher - zumindest bisher - schlecht organisiert sind.

Für Griechenland wird der Staatsbankrott von der Europäischen Union abgewickelt, wenn die Auflagen der EU erfüllt werden, wobei
a) laufende Zuschüsse gegen Schuldverschreibungen gewährt werden, um die Liquidität aufrecht zu erhalten und
b) ein Schuldenschnitt mit 50% der Verbindlichkeiten vereinbart wurden, welcher alle Gläubiger - insbesondere die Banken - trifft.

Aber was passiert, wenn es in Griechenland zu einem politischen Chaos kommt, die Forderungen der EU für die Hilfsgelder nicht erfüllt werden und damit eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit eintritt:

1) Die Banken müssen, soweit sie griechischen Staatsanleihen besitzen, diese ganz abschreiben und bekommen daher Bilanzierungsprobleme z.B. wegen zu wenig Eigenkapital - aber tatsächlich ändert sich nichts, solange die Sparer nicht anfangen die Einlagen bar abzuheben.
2) Die EU Staaten beteiligen sich an den nicht griechischen Banken, statt das Geld nach Griechland zu schicken, damit die Banken wieder ordentlich bilanzieren können.
3) Die griechischen Banken gehen pleite und die Kunden der griechischen Banken verlieren die Einlagen - zahlen damit teilweise die Schulden Griechenlands.
4) Griechenland führt wieder eine eigene Währung ein und wertet diese um ca. 50% ab, um am Weltmarkt konkurrenzfähig zu sein, gleichzeitig verteuern sich damit die importierten Produkte (Energie), wodurch es zu einem Einbruch beim Lebensstandart kommt.

Der Euro bleibt in den anderen EU Staaten unverändertes Zahlungsmittel - also wozu die Panikmache !!!!!!!!

Dies ist die persönliche Meinung des Verfassers Helmut Czajka

Detais bereits in Kurzfassung