

In der Presseinformation des VfGH wird dazu ausgeführt:
"Der Verfassungsgerichtshof hat sein Verfahren zum Antrag verschiedener Banken gegen die Einführung der Kapitalertragsteuer für Wertpapiere abgeschlossen und folgende Entscheidungen getroffen:
Der Termin für die Einführung der Wertpapier-Kest wie im Budgetbegleitgesetz vorgesehen ist verfassungswidrig.
Die erforderlichen Maßnahmen können von den Banken nicht bis zum 1. Oktober 2011 getroffen werden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist eine Verlängerung der Frist zur Einführung notwendig.
Die übrigen Bedenken der Banken in Zusammenhang mit der Wertpapier-Kest werden vom Verfassungsgerichtshof nicht geteilt. Die Besteuerung von Kursgewinnen ist ebenso zulässig wie die Heranziehung der Banken für die Einhebung dieser Steuer. Auch macht der Umstand, dass den Banken dadurch Kosten durch die Einhebung der Steuer entstehen, die Wertpapier-Kest selbst nicht verfassungswidrig.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 2011 in Kraft."
Hinweis: Das Abgabenänderungsgesetz 2011, das noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden soll, sieht bereits eine Verschiebung des Inkrafttretens der Wertpapier-KESt um sechs Monate auf den 1.4.2012 vor.