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Wie werden Künstler besteuert?

Herbert Tiefling
Künstler können sowohl die Einkommen- als auch die Umsatzsteuer pauschal ermitteln.

Künstler können sowohl die Einkommen- als auch die Umsatzsteuer
pauschal ermitteln. Auch hier kann der Gewinnfreibetrag (nur der
Grundfreibetrag) in Anspruch genommen werden.


Neben den Pauschalierungsarten können Künstler ihren Gewinn auch
mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.


Basispauschalierung


Künstler können die Basispauschalierung anwenden, wenn



  • keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher
    geführt werden,

  • die Vorjahresumsätze € 220.000,00 nicht übersteigen,

  • aus der Steuererklärung hervorgeht, dass der Steuerpflichtige von
    der Pauschalierung Gebrauch macht.


Die Betriebsausgaben können mit 12 % (höchstens € 26.400,00) der
Umsätze angesetzt werden. Daneben können z.B. noch Ausgaben für Waren und
Rohstoffe usw. berücksichtigt werden.


Die Vorsteuern können mit 1,8 % der Umsätze (maximal € 3.960,00 p.a.)
berechnet werden.


Branchenpauschalierung


Neben der Basispauschalierung gibt es für Künstler auch eine eigene
Branchenpauschalierung. Die Branchenpauschalierung gilt für eine
selbständige künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit. Hier
entfällt die Umsatzgrenze des Vorjahres. Voraussetzung ist allerdings auch
hier, dass keine Buchführungspflicht besteht oder nicht freiwillig Bücher
geführt werden.


Auch hier beträgt der Durchschnittssatz 12 % (höchstens allerdings €
8.725,00) der Umsätze. Der Durchschnittssatz umfasst Aufwendungen für:



  • übliche technische Hilfsmittel

  • Telefon und Büromaterial

  • Fachliteratur und Eintrittsgelder

  • betrieblich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, Kosmetika
    usw.

  • Mehraufwendungen für Verpflegung

  • Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume

  • Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden

  • üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben


Bei der Branchenpauschalierung sind zusätzlich zur Pauschalierung mehr
Ausgaben ansetzbar als bei der Basispauschalierung (z.B. Nächtigungs- und
Fahrtkosten, Kosten für Aus- und Weiterbildung usw.).


Die Vorsteuerpauschalierung beträgt 12 % (höchstens € 1.047,00) der
Umsätze.


Stand: 05. Juli 2012