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Wissen Sie was Abschleicherei ist?

Dr. Helmut CZAJKA
Wenn Sie vermögend und in Österreich steuer­pflichtig sind, sollten Sie es wissen. Es ist ein Begriff, den die anstehende Steuerreform in die Welt setzt. Sie finden ihn nicht bei Google und Wikipedia, nicht in der Bundes­abgabenordnung oder im Finanzstraf­gesetz, auch nicht im Rechtsinformations­dienst des Bundeskanzleramtes. Der Begriff ist absolut neu. Die Steuerreformer setzten ihn in die Welt, erklären den Tatbestand für unzulässig und sorgen auch gleich für die Bekämpfung.

Abschleicherei liegt vor, wenn Kapital von privaten Konten oder Depots abfließt. Kapitalabflüsse über 50.000 Euro sind von den Banken künftig dem Finanzministerium bei sonstiger drakonischer Bestrafung zu melden. Künftig? Nein! Rückwirkend ab 15. 3. 2015, denn sonst könnte es den betroffenen Österreichern einfallen, noch schnell vor dem Inkrafttreten der Steuerreform mit ihrem Kapital abzuschleichen.

Sie, lieber Steuerzahler, meinen, dass Sie nicht einmal mit privaten Überweisungen in ein anderes EU-Land gegen irgendeine Vorschrift verstoßen, denn eine der großen Freiheiten der EU ist doch die des Kapitalverkehrs. Solche kleinlichen Überlegungen stellen die österreichischen Steuerreformer aber nicht an, wenn es um die Bekämpfung des Steuer­betrugs geht.

Sie, ungeliebter vermögender Österreicher, meinen auch, dass Sie doch von Ihrem Bankkonto so viel Bargeld abheben oder überweisen und vor allem auch ausgeben können, wie Sie wollen. Das Ausgeben wünscht die Politik zur Belebung der Wirtschaft sogar. Wenn Sie allerdings meinen, dass Ihre Ausgaben den Staat nichts angehen, dann ist seit 15. 3. 2015 ein privates Bankkonto für Sie kein geeigneter Ort mehr, um Ihr Geld zu parken, denn größere Abhebungen oder Überweisungen muss Ihre Bank dem Finanzamt melden.

Sie verstehen nicht, was das Ganze eigentlich soll, denn Steuer­betrug ist es doch, wenn Einnahmen - Umsätze und Gewinne - nicht versteuert werden? Sie waren bisher der Meinung, dass solche Einnahmen von den Steuerbetrügern - man ist versucht zu sagen: selbstverständlich - niemals auf ein Bankkonto geleitet werden. In Österreich ist das offenbar anders. Da legen die Sünder das schwarz eingenommene Geld auf ein Bankkonto, damit der Staat gewissermaßen in letzter Minute die Sünden noch entdecken kann.

Aber so heiter ist die Sache leider nicht, denn sie bedeutet nichts anderes, als dass der gierige österreichische Steuerstaat, dem Sie künftig eine höhere Kapitalertrag­steuer für fast nicht mehr existierende Zinsen zahlen dürfen, nun auch an die Geldverwendung seiner Bürger herangeht. Er stellt die Österreicher unter den Generalverdacht, dass sie abgehobenes oder überwiesenes Geld entweder nicht versteuert haben oder damit Steuer­hinterziehung begehen werden. Die Beweislast wird umgekehrt. Der Fiskus muss dem Verbrecher nicht beweisen, dass er ein Verbrechen begangen hat. Vielmehr muss der Bürger beweisen, dass er kein Verbrechen begangen hat und begehen wird. Wenn niemand wissen soll, dass Sie für Ihre Freundin eine Wohnung gekauft haben: Dem Steuerprüfer werden Sie es offenlegen müssen. Wenn Sie Bargeld in einen Banksafe legen, weil es dort zinsenlos genauso gut oder sicherer liegt als auf dem unverzinsten Bankkonto: Dem Steuerprüfer werden Sie beweisen müssen, dass es noch da ist. Wenn Sie aber doch einen Teil schon ausge­geben haben: Der Steuerprüfer wird die Rechnung sehen wollen, die Sie damit bezahlt haben. Nichts Privates wird dem Moloch Staat verborgen bleiben, wenn es nur um einigermaßen höhere Beträge geht.

Big Brother is watching you! Niemanden scheint es zu stören oder niemandem auch nur aufzufallen, dass Österreichs Regierungsp­arteien unter dem Mäntelchen der Steuerentlastung mit Riesenschritten auf diesem Weg voranschreiten."

Quelle SWK 17/2015