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Zinsengutschriften auf im Ausland geführte Konten werden ab 1.Juli 2005 an das Wohnsitzfinanzamt im Inland gemeldet!!

Dr. Helmut CZAJKA

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ("EU") haben beschlossen, sich per 1. Juli 2005 gegenseitig bei der Besteuerung von Zinserträgen privater Anleger durch ein System des automatischen Informationsaustausches zu unterstützen. Grundlage ist die EU-Zinsrichtlinie vom 3. Juni 2003. Die EU-Zinsrichtlinie soll innerhalb der EU die Besteuerung von Zinserträgen, die an natürliche Personen mit Ansässigkeit in einem anderen EU-Staat gezahlt werden, sicherstellen. Die Regelung betrifft ausschließlich grenzüberschreitende Zinszahlungen, also Zinserträge, die ein Anleger aus Investments außerhalb seines Wohnsitzlandes erzielt.

Wir informieren Sie über die Details, wie
Was bedeutet dies?
Wessen Zinserträge werden gemeldet?
Welche Zinserträge werden gemeldet?
Welche Anlageformen fallen nicht unter die EU - Zinsrichtlinie.

Was bedeutet dies?
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Alle EU-Ländern,
außer Belgien, Luxemburg und Österreich
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damit insgesamt 22 Staaten, haben sich im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie zum Austausch von Informationen über Zinszahlungen verpflichtet.

Von den drei nicht meldepflichtigen Staaten wird aber Quellensteuer von den Zinsen eingehoben (2005 -2007 15%; 2008 - 2010 20%; dann 35%) und in Summe neutral an die Wohnsitzstaaten abgeführt.

Die Kreditinstitute in diesen 22 Staaten melden daher Zinserträge, die einem EU-Ausländer ab dem 1. Juli 2005 ausgezahlt oder gutgeschrieben werden, an das jeweilige Finanzministerium, dieses wiederum ist verpflichtet Information an die Steuerbehörden des Wohnsitzlandes weiterzuleiten, so dass
das Finanzamt im Wohnsitzstaat, dann eine Information über das ausländische Konto und den Zinsenertrag erhält!!!!!!
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Wessen Zinserträge werden gemeldet?
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Erfasst werden alle natürlichen Personen, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnen, ungeachtet ihrer Nationalität. Voraussetzung ist, dass ihnen die Zinserträge wirtschaftlich zustehen. Nicht unter die Bestimmung fallen juristische Personen sowie Einwohner von Staaten außerhalb der EU.


Welche Zinserträge werden gemeldet?
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Unter "Zinserträge" fallen insbesondere folgende Erträge:

auf ein Konto eingezahlte oder gutgeschriebene Zinserträge jeglicher Art, einschließlich fälliger Wertpapierzinsen

anlässlich der Veräußerung oder endfälligen Einlösung von Wertpapieren (auch steuerlicher Finanzinnovationen) realisierte aufgelaufene oder kapitalisierte Zinserträge (z. B. Stückzinsen, Erträge aus Zerobonds, Deep-Discountbonds, Indexbonds) - zu melden sind hier aus Vereinfachungsgründen
jeweils die Gesamtbeträge an Erlösen aus der Veräußerung bzw. Einlösung der Wertpapiere

in Ausschüttungen enthaltene Zinserträge aus Investmentfonds, wenn mehr als 15% des Fondsvermögens in Zinsanlagen angelegt sind

anlässlich der Rückgabe oder Veräußerung von Fondsanteilen realisierte Zinserträge, wenn mehr als 40 % des Fondsvermögens in Zinsanlagen angelegt sind - zu melden sind aus Vereinfachungsgründen die Gesamtbeträge an Erlösen aus der Rückgabe bzw. Veräußerung der Fondsanteile


Welche Anlageformen fallen nicht unter die EU - Zinsrichtlinie
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Nicht betroffen von der EU - Zinsrichtlinie sind insbesondere

Dividendenerträge aus Investments in Aktien

in Ausschüttungen enthaltene Zinserträge aus Investmentfonds, die maximal 15 % des Fondsvermögens in Zinsanlagen investieren

Erlöse aus der Rückgabe oder Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds, die nicht mehr als 40 % ihres Vermögens in Zinsanlagen investieren

Zinsen aus in- und ausländischen Anleihen sowie anderen umlauffähigen Schuldtiteln, die erstmals vor dem 1. März 2001 ausgegeben wurden, soweit ab dem 1. März 2002 keine Folgeemission mehr getätigt wurde (diese Regelung gilt nur für einen Übergangszeitraum)

Zinserträge aus Renten und Versicherungsleistungen, z.B. Lebensversicherungen


Wenn unklar ist, ob Zinserträge unter die Richtlinie fallen, hilft eine Anfrage beim Kreditinstitut.