Für die Verlängerung der Kurzarbeit benötigt es folgende Schritte:
- Formlose AMS-Meldung per Mail, spätestens 4 Wochen vor Ablauf der ersten Kurzarbeitsperiode. Wir haben darüber bereits berichtet https://www.treuhand-union.com/de/news-artikel.html?id=1847
- Eine neue Sozialpartner-Vereinbarung, welche wiederum von den Mitarbeitern zu unterzeichnen ist.
- Einen Verlängerungsantrag beim AMS, der online über das eAMS-Konto durchzuführen ist. Derzeit wird das Einreichungstool noch programmiert und dieses soll ab dem 15.Mai 2020 im eAMS als eigener Link zu Verfügung stehen. Der Antrag sowie notwendige Dokumente sollen dort übermittelt werden können. Dieser Antrag kann gem. Auskunft des AMS nur bis zum Ende der ersten Kurzarbeitsperiode gestellt werden.
Jene Unternehmer, welche 3 Monate Kurzarbeit ab dem 1.3.2020 beantragt haben, müssen daher den Verlängerungsantrag zwischen dem 15. und 31. Mai stellen, andernfalls ist eine Verlängerung der Kurzarbeit nicht möglich.
Es bleibt
- abzuwarten, ob ein nochmaliges Ausfüllen des AMS-Begehrens wie bei der Erstbeantragung nötig sein wird, oder ob die Daten aus dem Erstbegehren automatisch übernommen werden können. Es soll jedenfalls eine umfassende Anleitung online gestellt werden.
- zu hoffen, dass die Programmierung sowie die Anleitung zeitgerecht ordentlich durchgeführt wird.
ACHTUNG:
Die Arbeitgeber sind angehalten, die Arbeitnehmer während der Kurzarbeit 3 Wochen auf Urlaub zu schicken und in dieser Zeit zu 100% zu entlohnen. (Ohne Erstattung durch das AMS) Das ernstliche Bemühen muss jedenfalls dokumentiert und nachweisbar sein.