Wir möchten Sie hiermit über eine wichtige Änderung in Bezug auf die Meldung Ihrer Lohnabgaben ab dem Zeitraum Juli informieren.
Das BFG versagt bei der Vermietung repräsentativer Wohnobjekte an den Gesellschafterkreis sowohl den Vorsteuerabzug als auch den Betriebsausgabenabzug. Zusätzlich entfällt seit Jänner 2026 bei Investitionskosten über zwei Millionen Euro das Vorsteuerabzugsrecht bereits kraft Gesetzes.
Ein Begutachtungsentwurf sieht ab 2027 einen steuerlichen „Aktivitätsfreibetrag“ (§ 105a EStG) von bis zu 1.250 Euro pro Monat für jene vor, die trotz Erreichen des Regelpensionsalters erwerbstätig bleiben. Damit würde sich das Weiterarbeiten in der Pension steuerlich erstmals spürbar lohnen.
Bei Bauleistungen mit Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) darf eine vom Subunternehmer zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Wer den Bruttobetrag bezahlt, bleibt auf dieser Umsatzsteuer sitzen, wenn der Leistende sie nicht an den Fiskus abführt.
Der EuGH stellt klar, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Anschaffung bestimmter Ausstattung allein noch keinen anteiligen Vorsteuerabzug begründet. Maßgeblich bleibt der objektive Zusammenhang der Kosten mit den steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen oder der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit.
Weist ein Unternehmer einen zu hohen Steuersatz aus, schuldet er die Differenz kraft Rechnungslegung nur insoweit, als eine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt – also bei Rechnungen an vorsteuerabzugsberechtigte Empfänger. Bei Rechnungen an Endverbraucher entsteht keine Steuerschuld.
Wird der neue Sachbescheid vor dem verfahrensrechtlichen Bescheid (Aufhebung oder Wiederaufnahme) zugestellt, sind nach Ansicht des BFG beide Bescheide rechtswidrig. Maßgeblich ist der sekundengenaue Zustellzeitpunkt laut Amtssignatur.
Der EuGH qualifiziert Treuepunkte, die nur bei einem Folgekauf gegen geringwertige Prämien eingelöst werden können, nicht als Gutscheine, sondern als Rabattaktion. Die umsatzsteuerlichen Gutscheinregeln sind auf solche Programme daher nicht anzuwenden.
Der Juni bringt neben den laufenden Monatsfälligkeiten eine zentrale Jahresfrist mit sich: den 30. Juni als Stichtag für die elektronische Abgabe der Steuererklärungen 2025. Nachstehend finden Sie alle relevanten Termine kompakt zusammengefasst.
Österreich plant mit dem neuen „Aktivitätsfreibetrag“ (§ 105a EStG) ab dem Kalenderjahr 2027 eine steuerliche Begünstigung für Personen, die trotz Erreichens des gesetzlichen Regelpensionsalters erwerbstätig bleiben. Der Freibetrag beträgt bis zu 1.250 Euro pro Tätigkeitsmonat und gilt sowohl für nichtselbständige als auch für betriebliche Einkünfte.
Das BFG hat entschieden, dass im Baugewerbe zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer – die aufgrund des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge) gar nicht hätte verrechnet werden dürfen – nicht im Wege der Veranlagung als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Ein allfälliger Erstattungsanspruch ist ausschließlich über den Weg der Nachsicht (§ 236 BAO) zu verfolgen.
Der VwGH hat klargestellt, dass Unternehmer, die in Kleinbetragsrechnungen irrtümlich einen zu hohen Umsatzsteuersatz ausweisen, die zu viel ausgewiesene Steuer gegenüber Endverbrauchern (Nichtsteuerpflichtigen) nicht schulden. Entscheidend ist, ob die Leistung an einen steuerpflichtigen oder an einen nicht steuerpflichtigen Empfänger erbracht wurde – unabhängig vom Verwendungszweck.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sowohl das klassische Factoring (Forderungsverkauf) als auch das Factoring durch Verpfändung als einheitliche umsatzsteuerpflichtige Leistung zu qualifizieren sind. Eine Steuerbefreiung als Kreditgewährung kommt nicht in Betracht.
Der VwGH hat bestätigt, dass die Übertragung von Kapitalvermögen (z. B. Investmentfondsanteile) einer Privatstiftung an den Begünstigten steuerlich als entgeltlicher Erwerb gilt. Damit verliert das zugewendete Vermögen seinen Altbestandscharakter – auch wenn es bei der Stiftung als steuerfreier Altbestand qualifiziert war.
Ab 1. April 2026 gelten in Österreich neue, erhöhte Mietrichtwerte und Kategoriebeträge – eine automatische Mietzinssteigerung tritt dadurch jedoch nicht ein. Wer im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) bereits für den Zinstermin Mai 2026 erhöhen möchte, muss die 14-tägige Ankündigungsfrist zwingend einhalten.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat klargestellt, dass Aufwendungen für ein betreutes Wohnen oder ein Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können, auch wenn kein Pflegegeld und keine amtliche Behinderungsbestätigung vorliegen. Die Behinderung kann auch durch eine ärztliche Bestätigung des behandelnden Arztes nachgewiesen werden.
Seit 1. Jänner 2026 verpflichtet das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) österreichische und in Österreich tätige Krypto-Dienstleister zur jährlichen Meldung steuerlich relevanter Transaktionen an das Finanzamt. Wer Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen hält und bisher keine Erklärung abgegeben hat, sollte dies rasch nachholen.
Ab 1. Juli 2026 wird die Umsatzsteuer auf eine definierte Liste von Grundnahrungsmitteln dauerhaft von 10 % auf 4,9 % gesenkt. Für betroffene Unternehmen besteht unmittelbarer Anpassungsbedarf bei Kassen, Preisauszeichnung und Buchführung.
Bis 30. Juni 2026 müssen Arbeitnehmer mit Pflichtveranlagungstatbestand ihre Steuererklärung 2025 elektronisch über FinanzOnline einreichen – wer dies versäumt, riskiert empfindliche Nachzahlungen. Wer freiwillig veranlagt, kann sich durch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen eine mitunter beachtliche Steuergutschrift sichern.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat klargestellt, dass die bloße Absichtserklärung, eine Liegenschaft vermieten zu wollen, nicht ausreicht, um Vorsteuern und Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Wer keine bindenden Vereinbarungen abgeschlossen oder sonstige nach außen erkennbare Handlungen gesetzt hat, verliert den Abzugsanspruch – rückwirkend für alle offenen Veranlagungsjahre.
Aktuell werden gefälschte Schreiben per Post und E-Mail versandt, die als Absender das Finanzamt/BMF bzw. andere Institutionen (Firmenbuchgericht oder Ähnliche) FINGIEREN. Seien Sie hier besonders vorsichtig!
Ein Urlaubsanspruch verjährt nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen offenen Urlaub zu konsumieren.
Auch der Prokurist haftet für Steuerschulden, wenn sie mit steuerlichen Agenden betraut sind oder diese faktisch ausüben
Die erweiterte beschleunigte Abschreibung steht pro Gebäude nur einmalig zu.
Meldepflicht ab 01.01.2026 für Krypto-Einkünfte durch ausländische Plattformen
Es lohnt sich jährlich, rechtzeitig vor dem Jahreswechsel einen Steuercheck durchzuführen! Wir haben Ihnen das Wichtigste zusammengefasst.
Für Besitzer von Kapitalvermögen besteht insbesondere in folgenden Fällen Handlungsbedarf:
Ein Ausgleich von Verlusten ist nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen möglich, insbesondere mit Veräußerungsgewinnen, Dividenden, ausschüttungsgleichen Erträgen, Zinsen aus Anleihen und Einkünften aus Kryptowährungen (u.a. Lending, Mining).
Arbeitslosengeld und geringfügige Beschäftigung: neue Regelungen ab 2026
Ab 1. Jänner 2026 treten neue Regelungen zum Bezug von Arbeitslosengeld bzw.
Notstandshilfe in Kombination mit geringfügiger Beschäftigung in Kraft. Grundsätzlich
ist ein geringfügiger Zuverdienst dann nicht mehr möglich, es sei denn, es greift eine der
ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen (zB Nebenjob vor Arbeitslosigkeit,
Langzeitarbeitslosigkeit, bestimmte Personengruppen ab 50 Jahren oder nach langer
Krankheit). In unserer Kurzinfo erhalten Sie einen Überblick, welche Mitarbeitenden
weiterhin geringfügig dazuverdienen dürfen und welche Fristen dabei zu beachten sind
Ab 1. November 2025 soll der Investitionsfreibetrag (IFB) deutlich erhöht werden. Damit können Sie Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen steuerlich noch besser nutzen.
Welche Aufzeichnungen sind bezüglich der Ladekosten für einen Elektro-Firmen-KFZ erforderlich?
Sind Sie GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und Ihre GmbH hat Ihnen eine Pensionszusage mit Einmalabfindung bei Pensionsantritt gegeben?
In diesem Fall sollten Sie Ihre entsprechene Pensionsvereinbarung kontrollieren, um nicht 25% Ihres Anspruches an das Finanzamt zu verlieren!
Zum 30.9 sind besonders viele Fristen von Steuerpflichtigen zu beachten:
Aktuelle Änderungen hinsichtlich der Behandlung von Trinkgeld und Feiertagsarbeitsentgelt welche in der Lohnverrechnung berücksichtigt werden müssen.
Ausbildungskostenersatz ist gem. BMF ab sofort ohne Umsatzsteuer zu verrechnen.
Für die Immobilienwirtschaft sind folgende aktuelle Gerichtsentscheidungen von Relevanz: